AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

  1. Sämtliche Lieferungen und Leistungen der F. LIST GMBH, A-2842 Thomasberg, List-Strasse 1 (im folgenden kurz F/LIST) erfolgen ausschließlich unter Zugrundelegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweiligen Fassung (im folgenden AGB). Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte über Lieferungen und Leistungen von F/LIST an den Kunden, ohne dass ausdrücklich auf diese AGB Bezug genommen werden müsste.
  2. Diesen AGB widersprechende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen (Einkaufsbedingungen) des Kunden gelten stets als abbedungen und werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil. Im Einzelfall schriftlich ausgehandelte Vertragsbedingungen zwischen F/LIST und dem Kunden gehen diesen AGB vor.
  3. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit in jedem einzelnen Fall der Schriftform. Die Übermittlung via Telekopie genügt der Schriftform. All dies gilt auch für das Abgehen von dem Schriftlichkeitserfordernis.

VERTRAGSABSCHLUSS

  1. Die Angebote von F/LIST sind freibleibend und unverbindlich. Technische sowie sonstige Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
  2. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich sein Anbot zum Vertragsabschluss. Eine etwaige Zugangsbestätigung von F/LIST an den Kunden stellt nur dann eine verbindliche Annahme des Anbots des Kunden dar, wenn dies ausdrücklich von F/LIST erklärt wird.
  3. Das Zustandekommen des Vertrages setzt in jedem einzelnen Fall die schriftliche Annahme der Bestellung des Kunden durch F/LIST voraus. Eine elektronische Übermittlung genügt der Schriftform. Weicht die schriftliche Annahme allenfalls von der Bestellung des Kunden ab, so kommt der Vertrag mit dem Inhalt der schriftlichen Annahme zustande, wenn der Kunde nicht binnen einer Woche seine Ablehnung schriftlich mitteilt.
  4. F/LIST ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsanbot innerhalb von einer Woche anzunehmen.
  5. Der Vertragsabschluss mit dem Unternehmer erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung, nicht oder nur teilweise zu leisten. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Leistung wird der Kunde unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

ERFÜLLUNG UND GEFAHRENÜBERGANG

  1. Erfüllungsort für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen ist der Sitz von F/LIST in 2842 Thomasberg. Dies gilt auch dann, wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch beim Verlassen des Lagers von F/LIST, auf den Kunden über. Auf Wunsch des Kunden werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert.
  2. Verzögert sich die Lieferung oder Leistung durch Verschulden des Kunden, geht die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Ware zu jenem Zeitpunkt über, zu dem die Leistung bedungen war. Bei einem länger als einen Monat andauernden Annahmeverzug steht es F/LIST frei, dem Kunden ein Lagergeld von 0,5 % des Lieferpreises pro vollendeten Monat in Rechnung zu stellen.
  3. Die vertraglich vereinbarte Liefer- und Leistungsfrist gilt vorbehaltlich höherer Gewalt. In diesen Fällen tritt eine entsprechende Verlängerung der Liefer- und Leistungsfrist ein.
  4. Der Kunde ist berechtigt, im Falle des von F/LIST verschuldeten Leistungsverzuges nach Einräumung einer Nachfrist von 21 Tagen eine pauschalierte Entschädigung von 0,5% des Leistungsanteils, welcher verzugsbedingt nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß geliefert wurde, pro vollendete Woche, insgesamt begrenzt mit 5% des jeweiligen Lieferpreises, zu fordern, sofern ihm durch den Verzug nachweislich ein Schaden entsteht. Sonstige Schadenersatzansprüche bestimmen sich ausschließlich nach Punkt 9.

EIGENTUMSVORBEHALT

  1. F/LIST behält sich das Eigentum an den Waren bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises/Werklohnes und aller damit verbundenen Kosten und Spesen vor. Im Falle des auch nur teilweisen Zahlungsverzuges ist F/LIST berechtigt, die Ware auch ohne Zustimmung des Kunden abzuholen.
  2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehende Lieferung darf durch den Kunden nur bei vorheriger schriftlicher Zustimmung von F/LIST weiterveräußert werden. Forderungen des Kunden gegen Dritte aus der Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Lieferung durch den Kunden gehen in der Höhe des Rechnungsbetrages auf F/LIST über. Der Kunde verpflichtet sich in diesem Fall, einen entsprechenden Buchvermerk über die Abtretung der Forderung zu setzen.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
  4. F/LIST ist berechtigt, vom Vertrag mit dem Kunden zurückzutreten und die gelieferte Ware heraus zu verlangen, wenn der Kunde wesentliche vertragliche Pflichten, insbesondere Zahlungspflichten (Punkt 8), verletzt.

PREISE, ZAHLUNG DES KAUFPREISES/WERKLOHNES

  1. In Ermangelung einer individuellen Preisvereinbarung gelten die Preise laut jeweils gültiger Preisliste als vereinbart. Die Preise sind, wenn nicht anderes vereinbart wurde, Nettopreise „ab Werk“ (EXW Incoterms 2010).
  2. Mangels individueller Vereinbarung haben Zahlungen an F/LIST in US-Dollar oder Euro (je nach Ausweisung in der Rechnung) binnen 30 Tagen (bei F/LIST einlangend) ab Rechnungslegung zu erfolgen. Ein Skonto kommt nicht zur Anwendung.
  3. Einlangende Zahlungen werden zuerst auf die ältere Schuld angerechnet, hierbei zuerst auf Zinsen, dann auf das aushaftende Kapital.
  4. Im Falle des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in der Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz per anno, wobei von einem Jahr mit 360 Tagen auszugehen ist, verrechnet. Der Kunde ist in diesem Fall zur Zahlung aller außerprozessualen Kosten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung verpflichtet. F/LIST ist weiters unter Setzung einer angemessenen Nachfrist unbeschadet seiner sonstigen Rechte berechtigt, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären und die in seinem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zurückzunehmen.
  5. Eine Aufrechnung gegen Forderungen von F/LIST ist ausschließlich mit gerichtlich festgestellten oder von F/LIST anerkannten Gegenforderungen zulässig. Im Gegenzug steht F/LIST ein Zurückbehaltungsrecht bei nicht fristgerechter Zahlung durch den Kunden zu.
  6. Die Zurückbehaltung des Werklohnes oder Kaufpreises ist ausschließlich im Falle der Ausübung berechtigter Verbesserungsansprüche in der Höhe des nötigen Aufwandes zulässig.

IMMATERIALGÜTERRECHTE

  1. Urheberrechte und sonstige gewerbliche Schutzrechte aller Art werden im Zusammenhang mit Lieferungen und Leistungen an den Kunden nicht übertragen. Werke, Unterlagen, Zeichnungen, Pläne, Muster und Know-how, etc. welcher Art und Form auch immer, stellen das geistige Eigentum von F/LIST dar. Deren Weitergabe und Nutzung durch Dritte ist unzulässig. Im Kaufpreis/Werklohn ist ein nicht exklusives, zeitlich auf die Lebensdauer der Ware/Leistung und sachlich auf den konkreten vertragskonformen Gebrauch beschränktes Nutzungsrecht inkludiert. Eine darüber hinausgehende Einräumung von Rechten findet nicht statt, insbesondere kein Recht zur Erteilung von Sub-Lizenzen oder vertragswidrige Bearbeitungsrechte

GEWÄHRLEISTUNG

  1. F/LIST leistet Gewähr für die Mängelfreiheit der Lieferung/Leistung zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs, somit insbesondere nicht für Mängel, die auf die nicht von F/LIST durchgeführte Montage, auf Beanspruchung der Ware über die angegebene Leistung, nachlässige oder unrichtige Behandlung und Verwendung der Ware sowie auf sonstige Handlungen des Kunden oder Dritter und auf die vom Kunden beigestellten Materialen oder natürlichen Verschleiß zurückzuführen sind.
  2. Für F/LIST® Stein Produkte gelten die besonderen Gewährleistungsbestimmungen der Limited Warranty – F/LIST® Stone Products in der letztgültigen Version, welche diesen AGB als Attachment 1 angeschlossen sind und einen integralen Bestandteil dieser AGB bilden.
  3. Für F/LIST® Wood Flooring Produkte gelten die besonderen Gewährleistungsbestimmungen der Limited Warranty – F/LIST® Wood Flooring in der letztgültigen Version, welche diesen AGB als Attachment 2 angeschlossen sind und einen integralen Bestandteil dieser AGB bilden.
  4. In Bezug auf Refurbishment Arbeiten gelten die besonderen Gewährleistungsbestimmungen der Limited Warranty – F/LIST® Refurbishment Services in der letztgültigen Version, welche diesen AGB als Attachment 3 angeschlossen sind und einen integralen Bestandteil dieser AGB bilden.
  5. In Bezug auf LIMARTEC® WOOD VENEER gelten die besonderen Gewährleistungsbestimmungen der Limited Warranty – LIMARTEC® WOOD VENEER in der letztgültigen Version, welche diesen AGB als Attachment 4 angeschlossen sind und einen integralen Bestandteil dieser AGB bilden.
  6. Für F/LIST® Carbon Flooring Produkte gelten die besonderen Gewährleistungsbestimmungen der Limited Warranty – F/LIST® Carbon Flooring in der letztgültigen Version, welche diesen AGB als Attachment 5 angeschlossen sind und einen integralen Bestandteil dieser AGB bilden.
  7. Für F/LIST® Leather Flooring Produkte gelten die besonderen Gewährleistungsbestimmungen der Limited Warranty – F/LIST® Leather Flooring in der letztgültigen Version, welche diesen AGB als Attachment 6 angeschlossen sind und einen integralen Bestandteil dieser AGB bilden.
  8. Der Kunde hat offene Mängel der Lieferungen oder Leistungen binnen 14 Tagen ab tatsächlicher Übergabe an den Kunden, versteckte Mängel binnen 7 Tagen ab Entdeckung derselben schriftlich zu rügen, andernfalls er sämtlicher Gewährleistungsrechte und sonstiger Rechte (Schadenersatz, Irrtum, usw.) bezogen auf die Lieferung oder Leistung verlustig geht. Für die Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
  9. Die Gewährleistungsfrist beträgt in Ermangelung einer abweichenden Regelung in den Attachments 1-6 sowie einer anderen abweichenden schriftlichen Vereinbarung im Einzelfall 24 Monate ab Gefahrenübergang.
  10. F/LIST ist berechtigt, nach seiner Wahl Verbesserung oder Austausch der mangelhaften Ware durchzuführen. Ist Verbesserung oder Austausch nicht möglich oder nicht tunlich, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Preisminderung oder, sofern es sich nicht nur um einen geringfügigen Mangel handelt, Wandlung des Vertrages geltend machen. Die Ersatzvornahme einer Verbesserung durch den Kunden ist ausgeschlossen. Für den Fall, dass der Kunde oder ein nicht von F/LIST beauftragter Dritter die Verbesserung ohne vorherige schriftliche Zustimmung von F/LIST durchführt, so geht der Kunde sämtlicher Gewährleistungsansprüche und sonstiger Ansprüche bezogen auf die Lieferung oder Leistung verlustig.
  11. Die Mangelhaftigkeit der Lieferung oder Leistung an sich sowie deren Vorliegen zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Kunden nachzuweisen.

RÜCKTRITT VOM VERTRAG

  1. F/LIST kann aus folgenden wichtigen Gründen vom Vertrag mit dem Kunden zurücktreten:
    a) Wegen Einlangens eines Insolvenzantrages durch den Kunden bei Gericht.
    b) Im Falle der Abweisung eines Insolvenzantrages des Kunden.
    c) Im Falle der sonstigen Einstellung der Zahlungen durch den Kunden, ohne dass ein Insolvenzverfahren bereits eröffnet ist.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, F/LIST über einen (geplanten) (oder von dritter Seite) gestellten Insolvenzantrag unverzüglich schriftlich zu verständigen.
  3. Im Falle des verschuldeten Leistungsverzuges ist der Kunde berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist, die keinesfalls kürzer als 21 Werktagen sein darf, vom Vertrag zurückzutreten. Das Recht des Rücktritts vom Vertrag steht nicht zu bei Verzug wegen höherer Gewalt und aufgrund leichter Fahrlässigkeit sowie hinsichtlich Leistungen und Lieferungen, die nach Angaben des Kunden speziell herzustellen sind. Ein Leistungsverzug durch F/LIST liegt nur im Falle der Lieferung eines nicht genehmigungsfähigen aliuds vor.

HAFTUNG

  1. Eine Haftung von F/LIST sowie von im Auftrag von F/LIST tätigen Dritten wird für leichte Fahrlässigkeit in jedem Fall ausgeschlossen.
  2. Die Haftung ist jedenfalls auf Schäden beschränkt, die am Gegenstand der Lieferung und Leistung selbst eintreten, sodass der Ersatz von bloßen Vermögensschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden sowie sämtlichen Folgeschäden ausgeschlossen ist.
  3. Im Falle von höherer Gewalt ist jegliche Haftung ausgeschlossen.

SALVATORISCHE KLAUSEL

  1. Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berühren nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. In diesem Fall gelten jene Vereinbarungen als getroffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen sowie der Absicht der Parteien am nächsten kommen.

MITTEILUNGEN

  1. Mitteilungen sind in der nach diesen AGB, subsidiär nach der gesetzlich jeweils vorgesehenen Form an die jeweils zuletzt schriftlich bekannt gegebene Adresse zu richten. Die Übermittlung via Telekopie genügt der Schriftform.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, F/LIST Adressenänderungen unverzüglich schriftlich bekannt zu geben, widrigenfalls Mitteilungen an der zuletzt schriftlich bekannt gegebenen Adresse des Kunden als rechtswirksam zugegangen gelten. Für das fristgerechte Einlagen einer Mitteilung ist, soweit nicht ausdrücklich anders bestimmt, das Datum der Postaufgabe maßgeblich.

GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT

  1. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Vertragsbeziehungen zwischen F/LIST und einem Kunden wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Wiener Neustadt vereinbart. F/LIST bleibt jedoch berechtigt, den Kunden auch bei seinem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.
  2. Es gilt ausschließlich materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen. Die Anwendbarkeit des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf wird ausdrücklich abbedungen.